Schlusskontrolle

Pflichtkontrolle nach Abschluss von Elektroinstallationen

Neu erstellte, geänderte oder instand gestellte elektrische Installationen unterliegen der Schlusskontrolle.
Diese wird in der Regel durch den ausführenden Elektroinstallateur durchgeführt und bestätigt, dass die Installation den geltenden Vorschriften entspricht.

Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist zusätzlich eine Abnahmekontrolle erforderlich.
Diese muss innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme durch den Eigentümer durch ein unabhängiges Kontrollorgan erfolgen.