Unabhängige Kontrolle bei neuen Elektroinstallationen
Abnahmekontrollen müssen durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt werden. Der Kontrolleur darf dabei weder an der Planung noch an der Ausführung der Elektroinstallation beteiligt gewesen sein.
Die Abnahmekontrolle ist bei neuen Objekten vorgeschrieben, deren Kontrollperiode weniger als 20 Jahre beträgt. Sie stellt sicher, dass die Elektroinstallation fachgerecht ausgeführt wurde und den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen entspricht.